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   BSG, 01.08.2014 - B 4 AS 157/14 B   

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BSG, 01.08.2014 - B 4 AS 157/14 B (https://dejure.org/2014,21289)
BSG, Entscheidung vom 01.08.2014 - B 4 AS 157/14 B (https://dejure.org/2014,21289)
BSG, Entscheidung vom 01. August 2014 - B 4 AS 157/14 B (https://dejure.org/2014,21289)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Speyer - S 3 AS 223/10
  • LSG Rheinland-Pfalz - L 3 AS 13/13
  • BSG, 01.08.2014 - B 4 AS 157/14 B
 
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  • BSG, 12.03.1996 - 9 RV 24/94

    Prozeßkostenhilfe bei Vertretung durch Gewerkschaft

    Auszug aus BSG, 01.08.2014 - B 4 AS 157/14 B
    Zum Vermögen eines Antragstellers gehören Ansprüche gegen eine Rechtsschutzversicherung und ein satzungsmäßiger Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz durch eine Gewerkschaft oder einen Verband (BSG SozR 3-1500 § 73a Nr. 4).
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 127/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsmittelfrist - Versäumung -

    Auszug aus BSG, 01.08.2014 - B 4 AS 157/14 B
    Er ist schon deshalb nicht ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert gewesen (§ 67 Abs. 1 SGG), weil er innerhalb dieser Frist neben dem PKH-Gesuch nicht zugleich auch die auf dem vorgeschriebenen Vordruck abzugebende Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 SGG iVm § 117 Abs. 2 und 4 ZPO) eingereicht hat (BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1, 3 und 4; BGH VersR 1981, 884; BFH NV 1989, 802; BVerfG SozR 1750 § 117 Nr. 2 und 6).
  • BSG, 29.03.2010 - B 13 R 519/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Versäumung der Begründungsfrist - Antrag auf

    Auszug aus BSG, 01.08.2014 - B 4 AS 157/14 B
    Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers ist jedoch schon deshalb unzulässig, weil sie nicht innerhalb der am 21.7.2014 abgelaufenen, bereits einmalig verlängerten Begründungsfrist durch einen zugelassenen Prozessbevollmächtigten (§ 73 Abs. 4 SGG) begründet worden ist (zur nicht möglichen Verlängerung einer bereits verlängerten Beschwerdebegründungsfrist vgl BSG Beschluss vom 29.3.2010 - B 13 R 519/09 B).
  • BSG, 29.01.2013 - B 2 U 354/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf PKH-Bewilligung - keine hinreichende

    Auszug aus BSG, 01.08.2014 - B 4 AS 157/14 B
    In diesem Falle ist der Beschwerdeführer nur dann ohne sein Verschulden an der Einhaltung der Begründungsfrist gehindert, wenn er bis zu deren Ablauf den Antrag auf Bewilligung von PKH gestellt und die auf dem vorgeschriebenen Vordruck abgegebene Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingereicht hat, sofern er daran nicht ebenfalls ohne Verschulden gehindert gewesen ist (BSG Beschluss vom 29.1.2013 - B 2 U 354/12 B).
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